Neue Schüler/innen: Freiwilliger Instrumental- und Gesangsunterricht

Der freiwillige Instrumental- oder Gesangsunterricht kann

  • an der Kantonsschule Musegg Luzern (in Kooperation mit der Musikschule Luzern) oder
  • an der kommunalen Musikschule (Musikschule der Wohngemeinde) angemeldet werden


    Im Fall einer Anmeldung an der Kantonsschule Musegg Luzern findet der Unterricht auf folgenden Instrumenten in den Räumlichkeiten der Kantonsschule statt:

    Gesang / Klavier / Gitarre / Violine / Querflöte / Klarinette / Saxophon

    Die anderen Instrumente werden in der Regel in den Räumlichkeiten der Musikschule Luzern unterrichtet.

    Hinweis 1:
    Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Schwerpunktfach Musik ab der 2. Klasse obligatorisch.
    Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Schwerpunktfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1. Schuljahr
    Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

    Auch bei allen anderen Schwerpunktfächern ist es möglich, den Instrumental- oder Gesangsunterricht freiwillig zu belegen.

    Hinweis 2:
    Ab der 2. Klassen wählen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Schwerpunktfach entweder das Wahlpflichtfach Bildnerisches Gestalten oder das Wahlpflichtfach Musik als Maturitätsfach. Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Wahlpflichtfach Musik in der 2. und 3. Klasse obligatorisch. 
    Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Wahlpflichtfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1. Schuljahr
    Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

    Hinweis 3:
    Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Ergänzungsfach Musik ab der 3. Klasse obligatorisch.
    Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Ergänzungsfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1.  und 2. Schuljahr Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

     

    Kosten für den Instrumentalunterricht pro Schuljahr: 
    - Freiwilliges Instrument an der Kantonsschule Musegg: Unterrichtsdauer 40 Minuten: Fr. 965.- / Unterrichtsdauer 30 Minuten: Fr. 730.- 
    - Freiwilliges Instrument an der kommunalen Musikschule: Erkundigen Sie sich bei der Musikschule Ihrer Wohngemeinde.
    - Ein zweites, freiwilliges Instrument kann nur an der Musikschule der Wohngemeinde belegt werden.


    Bei Fragen und Nachmeldungen wenden Sie sich an Daniela Amrein, Sachbearbeiterin: daniela.amrein@edulu.ch.
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen