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Neue Schüler/innen: Freiwilliger Instrumental- und Gesangsunterricht im Schuljahr 2022/23

Der freiwillige Instrumental- oder Gesangsunterricht kann

  • an der Kantonsschule Musegg Luzern (in Kooperation mit der Musikschule Luzern) oder
  • an der kommunalen Musikschule (Musikschule der Wohngemeinde) angemeldet werden


    Im Fall einer Anmeldung an der Kantonsschule Musegg Luzern findet der Unterricht auf folgenden Instrumenten in den Räumlichkeiten der Kantonsschule statt:

    Gesang / Klavier / Gitarre / Violine / Querflöte / Klarinette / Saxophon

    Die anderen Instrumente werden in der Regel in den Räumlichkeiten der Musikschule Luzern unterrichtet.

    Hinweis 1:
    Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Schwerpunktfach Musik ab der 2. Klasse obligatorisch.
    Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Schwerpunktfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1. Schuljahr
    Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

    Auch bei allen anderen Schwerpunktfächern ist es möglich, den Instrumental- oder Gesangsunterricht freiwillig zu belegen.

    Hinweis 2:
    Ab der 2. Klassen wählen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Schwerpunktfach entweder das Wahlpflichtfach Bildnerisches Gestalten oder das Wahlpflichtfach Musik als Maturitätsfach. Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Wahlpflichtfach Musik in der 2. und 3. Klasse obligatorisch. 
    Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Wahlpflichtfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1. Schuljahr
    Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

    Hinweis 3:
    Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Ergänzungsfach Musik ab der 3. Klasse obligatorisch.
    Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Ergänzungsfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1.  und 2. Schuljahr Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

     

    Kosten für den Instrumentalunterricht pro Schuljahr: 
    - Freiwilliges Instrument an der Kantonsschule Musegg: Unterrichtsdauer 40 Minuten: Fr. 965.- / Unterrichtsdauer 30 Minuten: Fr. 730.- 
    - Freiwilliges Instrument an der kommunalen Musikschule: Erkundigen Sie sich bei der Musikschule Ihrer Wohngemeinde.
    - Ein zweites, freiwilliges Instrument kann nur an der Musikschule der Wohngemeinde belegt werden.


    Bitte senden Sie das Formular ausgefüllt bis spätestens 29. März 2022 zurück! Beachten Sie, dass keine automatisierte Bestätigung der Anmeldung erfolgt.

    Bei Fragen und Nachmeldungen wenden Sie sich an Sandra Annen, Sachbearbeiterin: sandra.annen@edulu.ch.

Hier geht es zur Anmeldung (die Logindaten sind in der Aufnahmebestätigung festgehalten).  

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