Anmeldung / Übertritt

Wie werde ich Schülerin oder Schüler der Kantonsschule Musegg Luzern?

a) Übertritt aus einer Sekundarschule im Kanton Luzern

Der Übertritt ins vierjährige Kurzzeitgymnasium erfolgt je nach Eignung und persönlicher Laufbahnwahl nach der 2. oder der 3. Klasse Sekundarstufe I Niveau A. Die Klassenlehrpersonen der Sekundarstufe I orientieren im 1. Semester der 1. Klasse über das Verfahren. Die Gymnasien führen ebenfalls Orientierungen durch.  

Die Anmeldung erfolgt bis 1. März durch die Schulleitung der abgebenden Schule an die Schulleitung der gewählten Kantonsschule. Es findet keine Aufnahmeprüfung statt. Die Aufnahmebestätigung wird bis spätestens Ende März versendet.  
Beachten Sie, dass das 1. Jahr in der Regel nicht wiederholt werden kann. 

Voraussetzungen:

Für den Übertrittsentscheid sind das Gesamtbild der Zeugnisnoten, die daraus ersichtliche Leistungsentwicklung und die Einschätzung des Potentials der Schülerin bzw. des Schülers von Bedeutung. Für die übertrittsrelevanten Fächer sind Richtwerte definiert.

Getrennte Sekundarschule:
Niveau A: In allen Niveaufächern (Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch) eine Zeugnisnote von mindestens 4.5 am Ende des 1. Semesters in der 2. respektive in der 3. Sekundarklasse.
Im Fach Natur und Technik mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B

Kooperative und integrative Sekundarschule:
Mindestens 3 Fächer im Niveau A; dabei keine Note unter 4.5
In einem Niveaufach im Niveau B; Note mindestens 5.0
Im Fach Natur und Technik mindestens die Note 4.5 im Anforderungsprofil A/B

b) Übertritt aus einer Kantonsschule im Kanton Luzern

Bei der Wahl eines Schwerpunktfachs, das Ihre derzeitige Schule nicht anbietet, ist ein Übertritt in die Kantonsschule Musegg Luzern grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist in jedem Fall die Promotion an der bisherigen Schule. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme.

Für den Übertritt gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  • Informieren Sie Ihre Klassenlehrperson über den geplanten Schulwechsel.
  • Geben Sie den geplanten Schulwechsel mit einem Brief Ihrer Schulleitung bekannt.
  • Schreiben Sie ein Gesuch in Briefform an die Kantonsschule Musegg Luzern mit Begründung und schicken Sie es uns per Post mit den Kopien der letzten beiden Zeugnisse an nebenstehende Adresse. 
  • Bitte ergänzen Sie im Gesuch die Wohnadresse, Telefonnummer sowie die Mailadresse. 

Die Anmeldefrist für den Übertritt in eine 1. Klasse ist am 1. März des Übertrittsjahres. Die Aufnahmebestätigung wird bis spätestens Ende März versendet.  
Beachten Sie, dass das 1. Jahr in der Regel nicht wiederholt werden kann, falls man bereits einmal an der Kantonsschule wiederholt hat. 

c) Übertritt aus einem Gymnasium ausserhalb des Kantons Luzern

Wenden Sie sich an das kantonale Amt für Mittelschulen Ihres Wohnkantons und klären Sie die Möglichkeiten für den ausserkantonalen Besuch eines Gymnasiums ab. Voraussetzung ist in jedem Fall die Promotion an der bisherigen Schule. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme.   

Für den Übertritt gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  • Schreiben Sie ein Gesuch in Briefform an die Kantonsschule Musegg Luzern mit Begründung und schicken Sie es uns per Post mit den Kopien der letzten beiden Zeugnisse an nebenstehende Adresse. 
  • Bitte ergänzen Sie im Gesuch die Wohnadresse, Telefonnummer sowie die Mailadresse. 
  • Legen Sie den Entscheid des Amtes für Mittelschulen für eine Kostengutsprache des ausserkantonalen Schulgeldes bei.

Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

Die Anmeldefrist für den Übertritt in eine 1. Klasse ist am 1. März des Übertrittsjahres. Die Aufnahmebestätigung wird bis spätestens Ende März versendet.  
Beachten Sie, dass das 1. Jahr in der Regel nicht wiederholt werden kann. 

d) Übertritt aus einer Sekundarschule/Orientierungsschule ausserhalb des Kantons Luzern

Wenden Sie sich an das kantonale Amt für Mittelschulen Ihres Wohnkantons und klären Sie die Möglichkeiten für den ausserkantonalen Besuch eines Gymnasiums ab. Voraussetzung für die Aufnahme ist in jedem Fall das Erfüllen der Übertrittsbedingungen von der Sekundarschule/Orientierungsschule ins Gymnasium Ihres Wohnkantons. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme.  

Für den Übertritt gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  • Schreiben Sie ein Gesuch in Briefform an die Kantonsschule Musegg Luzern mit Begründung und schicken Sie es uns per Post mit den Kopien der letzten beiden Zeugnisse an nebenstehende Adresse.
  • Bitte ergänzen Sie im Gesuch die Wohnadresse, Telefonnummer sowie die Mailadresse. 
  • Legen Sie den Entscheid des Amtes für Mittelschulen für eine Kostengutsprache des ausserkantonalen Schulgeldes bei.

Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

Die Anmeldefrist für den Übertritt in eine 1. Klasse ist am 1. März des Übertrittsjahres. Die Aufnahmebestätigung wird bis spätestens Ende März versendet.  
Beachten Sie, dass das 1. Jahr in der Regel nicht wiederholt werden kann. 

e) Übertritt aus anderen Schulen / aus dem Ausland

Über die Aufnahme von Interessentinnen und Interessenten mit anderer Vorbildung entscheidet die Schulleitung aufgrund der eingereichten Unterlagen.

Für den Übertritt gehen Sie bitte folgendermassen vor:

  • Schreiben Sie ein Gesuch in Briefform an die Kantonsschule Musegg Luzern mit Begründung zum Übertrittwunsch und  mit detaillierten Angaben zur Vorbildung (Stufe, Schulen, Schulsystem, Möglichkeit des Besuchs eines Gymnasiums am bisherigen Ort) und schicken Sie es uns per Post mit den Kopien der letzten beiden Zeugnisse an nebenstehende Adresse. 
  • Bitte ergänzen Sie im Gesuch die Wohnadresse, Telefonnummer sowie die Mailadresse. 
  • Legen Sie ein Empfehlungsschreiben der Schulleitung der bisherigen Schule für den Besuch eines Gymnasiums bei.

Bei Bedarf bezieht die Schulleitung ein Aufnahmegespräch in die Entscheidung für den Übertritt ein. Zudem kann sie eine Aufnahmeprüfung und/oder eine Abklärung der Gymnasialeignung anordnen.

Die Deutschkenntnisse müssen bei einem Eintritt in eine 1. Klasse mindestens einem B2-Niveau entsprechen, bei Eintritt ab der 2. Klasse mindestens einem C1-Niveau.

Die Aufnahme erfolgt provisorisch.

Die Anmeldefrist für den Übertritt in eine 1. Klasse ist am 1. März des Übertrittsjahres. Die Aufnahmebestätigung wird bis spätestens Ende März versendet.  
Beachten Sie, dass das 1. Jahr in der Regel nicht wiederholt werden kann. 

Anschrift / Fragen

Kantonsschule Musegg Luzern

Schulleitung

Museggstrasse 22

6004 Luzern

Standort


Telefon
041 228 54 84

E-Mail
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen