Neue Schüler/innen: Freiwilliger Instrumental- und Gesangsunterricht

Der freiwillige Instrumental- oder Gesangsunterricht kann

  • an der Kantonsschule Musegg Luzern (in Kooperation mit der Musikschule Luzern) oder
  • an der kommunalen Musikschule (Musikschule der Wohngemeinde) angemeldet werden.

Im Fall einer Anmeldung an der Kantonsschule Musegg Luzern findet der Unterricht auf folgenden Instrumenten in den Räumlichkeiten der Kantonsschule statt:
Gesang / Klavier / Gitarre / Violine / Cello / Querflöte / Klarinette / Saxophon

Die anderen Instrumente werden in der Regel in den Räumlichkeiten der Musikschule Luzern unterrichtet.

Hinweis 1:
Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Schwerpunktfach Musik ab der 2. Klasse obligatorisch.
Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Schwerpunktfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1. Schuljahr
Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

Auch bei allen anderen Schwerpunktfächern ist es möglich, den Instrumental- oder Gesangsunterricht freiwillig zu belegen.

Hinweis 2:
Ab der 2. Klassen wählen alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Schwerpunktfach entweder das Wahlpflichtfach Bildnerisches Gestalten oder das Wahlpflichtfach Musik als Maturitätsfach. Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Wahlpflichtfach Musik in der 2. und 3. Klasse obligatorisch. 
Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Wahlpflichtfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1. Schuljahr Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

Hinweis 3:
Der Instrumental- oder Gesangsunterricht ist beim Ergänzungsfach Musik ab der 3. Klasse obligatorisch.
Wir empfehlen Ihnen, bei Wahl des Ergänzungsfachs Musik als optimale Vorbereitung bereits im 1.  und 2. Schuljahr Instrumental- oder Gesangsunterricht zu belegen.

Kosten für den Instrumentalunterricht pro Schuljahr:
- Freiwilliges Instrument an der Kantonsschule Musegg: Unterrichtsdauer 40 Minuten: Fr. 965.- / Unterrichtsdauer 30 Minuten: Fr. 730.-
- Freiwilliges Instrument an der kommunalen Musikschule: Erkundigen Sie sich bei der Musikschule Ihrer Wohngemeinde.

- Ein zweites, freiwilliges Instrument kann nur an der Musikschule der Wohngemeinde belegt werden.

Anmeldung:
Die Anmeldung der gewünschten Musikschule muss selber vorgenommen werden:

a) Anmeldung für den Unterricht an der Kantonsschule Musegg (in Kooperation mit der Musikschule Luzern):
Bei einer Neuanmeldung müssen Sie sich bis spätestens am 1. Mai bei der Musikschule Luzern anmelden. Link

b) Anmeldung für den Unterricht an der Gemeindemusikschule:
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Gemeindemusikschule über die Formalitäten und Fristen zur Wieder- oder Neuanmeldung.

 

Bei Fragen und Nachmeldungen wenden Sie sich an Daniela Amrein, Sachbearbeiterin: daniela.amrein@sluz.ch