Im Verlaufe des ersten Ausbildungsjahres entscheiden sich unsere Schülerinnen und Schüler, ob sie das Grundlagenfach Musik oder das Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten als sogenanntes Wahlpflichtfach und somit als Maturafach auswählen. Unabhängig von der Wahl besuchen die Schülerinnen und Schüler in der zweiten und dritten Klasse weiterhin beide Grundlagenfächer. Für das Bestehen der Maturitätsprüfungen zählt aber entweder Musik oder Bildnerisches Gestalten.
Klassen, welche ab Sommer 2021 starten, werden im dritten Jahr nur noch im gewählten Wahlpflichtfach unterrichtet (vgl. Neue Wochenstundentafel).
Bei der Wahl des Grundlagenfachs Musik ist der Instrumental- oder Gesangsunterricht im zweiten und dritten Ausbildungsjahr obligatorisch. Zudem belegen die Schülerinnen und Schüler mit dem Wahlpflichtfach Musik im zweiten Ausbildungsjahr ein Ensemble (Jazz, Rock, Klassik oder Vokal), das während des 1. Semesters parallel zum Chor der zweiten Klassen stattfindet.