Im Verlaufe des ersten Ausbildungsjahres entscheiden sich unsere Schülerinnen und Schüler, ob sie das Grundlagenfach Musik oder das Grundlagenfach Bildnerisches Gestalten als sogenanntes Wahlpflichtfach und somit als Maturafach auswählen. Unabhängig von der Wahl besuchen die Schülerinnen und Schüler in der zweiten Klasse weiterhin beide Grundlagenfächer, im dritten Jahr nur noch das gewählte Wahlpflichtfach (vgl. Neue Wochenstundentafel).
Für das Bestehen der Maturitätsprüfungen zählt das gewählte Wahlpflichtfach (entweder Musik oder Bildnerisches Gestalten).
Bei der Wahl des Grundlagenfachs Musik ist der Instrumental- oder Gesangsunterricht im zweiten und dritten Ausbildungsjahr obligatorisch. Zudem belegen die Schülerinnen und Schüler mit dem Wahlpflichtfach Musik im zweiten Ausbildungsjahr ein Ensemble (Jazz, Rock, Klassik oder Vokal), das während des 1. Semesters parallel zum Chor der zweiten Klassen stattfindet.